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Wie funktioniert die Erbfolge in der Schweiz?
Rechte, Pflichten und Planung

 

Das Schweizer Erbrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das für viele Menschen von grosser Bedeutung ist. Es regelt, wie das Vermögen einer verstorbenen Person auf ihre Erben übergeht. Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, wie die gesetzliche Erbfolge, Testamente, Pflichtteilsansprüche und die Planung der Nachlassverteilung. Die gesetzliche Erbfolge gemäss dem Schweizer Erbrecht legt fest, wer als Erbe in welchem Umfang das Vermögen des Verstorbenen erhält, wenn kein Testament vorliegt oder dieses nicht gültig ist. Diese gesetzlichen Regelungen sind von grosser Bedeutung, da sie im Falle des Todes einer Person automatisch in Kraft treten und die Nachlassverteilung massgeblich beeinflussen. Für Personen, die sich mit dem Thema Erbrecht auseinandersetzen, ist es daher essenziell, die Grundlagen der Erbfolge in der Schweiz zu verstehen. Dies ermöglicht es eigene Rechte und Pflichten zu kennen und gegebenenfalls entsprechende Massnahmen zur Planung Ihres Nachlasses zu treffen.

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Patrick Peter

Geschäftsführung Tria Consulting
04.09.2024 | Ratgeber

Erbfolge Tria Consulting

Grundlagen der gesetzlichen Erbfolge

Das schweizerische Erbrecht basiert auf einem Parentelensystem, das die gesetzliche Erbfolge regelt. Dieses System bestimmt, wie das Vermögen einer verstorbenen Person auf ihre Erben übergeht, wenn kein Testament vorhanden ist oder dieses nicht gültig ist. Das Parentelensystem teilt die potenziellen Erben in verschiedene Gruppen, oder «Parentelen», ein:

    1. Die erste Parentel umfasst die direkten Nachkommen des Verstorbenen, wie Kinder und Enkelkinder und den Ehepartner.
    2. Die zweite Parentel beinhaltet die Eltern sowie deren Nachkommen, falls keine Erben der ersten Parentel vorhanden sind.
    3. Die dritte Parentel schliesst die Grosseltern und deren Nachkommen ein, wenn keine Erben der ersten und zweiten Parentel existieren.
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Die gesetzliche Erbfolge tritt automatisch in Kraft, wenn keine gültigen letztwilligen Verfügungen vorliegen. Ohne Testament richtet sich die Verteilung des Nachlasses nach den gesetzlichen Vorgaben, die je nach Vorhandensein und Anzahl der gesetzlichen Erben variieren. Im Falle des Fehlens eines Testaments erben die gesetzlichen Erben gemäss der Rangfolge des Parentelensystems. Dabei haben die Erben der ersten Parentel, also die direkten Nachkommen und der Ehepartner, Vorrang vor den Erben der zweiten und dritten Parentel. Innerhalb einer Parentel erfolgt die Verteilung des Nachlasses gemäss den gesetzlichen Erbquoten. Die gesetzliche Erbfolge ohne Testament ist somit massgeblich für die Nachlassverteilung in der Schweiz, wenn keine individuellen Verfügungen vorliegen. Es ist daher wichtig, die grundlegenden Prinzipien der gesetzlichen Erbfolge zu verstehen, um die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen und gegebenenfalls entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Im nächsten Abschnitt werden wir uns detaillierter mit den Rechten und Pflichten der gesetzlichen Erben befassen.

Das wichtigste zuerst

Erbansprüche von Ehegatten und eingetragenen Partnern

Im schweizerischen Erbrecht nimmt der Ehepartner oder eingetragene Partner eine besondere Stellung ein, die durch gesetzliche Regelungen geschützt ist. Diese Sonderstellung soll sicherstellen, dass der überlebende Partner angemessen abgesichert ist, insbesondere im Falle des Todes des anderen Partners. Die Erbansprüche des Ehepartners oder eingetragenen Partners werden durch verschiedene Faktoren beeinflusst, darunter das Vorhandensein anderer gesetzlicher Erben wie Kinder oder Eltern. In Abhängigkeit von der Familienkonstellation können unterschiedliche Erbquoten gelten.

Wenn keine direkten Nachkommen vorhanden sind, erbt der überlebende Ehepartner oder eingetragene Partner den grössten Teil des Nachlasses. In diesem Fall beträgt die gesetzliche Erbquote des überlebenden Partners drei Viertel des Nachlasses, während ein Viertel des Nachlasses den Eltern des Verstorbenen zukommt. Sind jedoch direkte Nachkommen vorhanden, teilt sich der Nachlass zwischen dem überlebenden Ehepartner oder eingetragenen Partner und den Kindern auf. In diesem Fall erhält der überlebende Partner die Hälfte des Nachlasses, während die andere Hälfte unter den Kindern aufgeteilt wird. Durch das Testament kann der Erblasser dem überlebenden Ehepartner die frei verfügbare Quote überlassen, sofern er das Kind oder die Kinder auf den Pflichtteil setzt.

Erbfolge in der Schweiz Übergabe
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Es ist wichtig zu beachten, dass diese gesetzlichen Regelungen durch individuelle Verfügungen, wie beispielsweise einen Erbvertrag oder ein Testament, modifiziert werden können. Ein Erbvertrag ermöglicht es den Ehepartnern, die gesetzliche Erbfolge nach ihren eigenen Vorstellungen anzupassen und beispielsweise den Pflichtteil zu erhöhen oder andere Erben zu berücksichtigen. Die Sonderstellung des Ehepartners oder eingetragenen Partners im schweizerischen Erbrecht spiegelt die Bedeutung der ehelichen Partnerschaft wider und soll sicherstellen, dass der überlebende Partner angemessen versorgt ist. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit diesen Regelungen vertraut zu machen und gegebenenfalls entsprechende Vorkehrungen zur Nachlassplanung zu treffen.

Das wichtigste zuerst

Pflichtteile und frei
verfügbare Quote

Im schweizerischen Erbrecht sind Pflichtteile für bestimmte Erben gesetzlich festgelegt, um sicherzustellen, dass sie auch im Falle eines Testaments nicht vollständig enterbt werden können. Diese Pflichtteile gewähren den Erben einen Anspruch auf einen Mindestanteil am Nachlass. Für Kinder beträgt der Pflichtteil die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils. Selbst wenn der Verstorbene seine Kinder in seinem Testament enterben möchte, haben sie dennoch Anspruch auf die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils.

Auch für den Ehepartner oder eingetragenen Partner sind Pflichtteile vorgesehen. Die genaue Höhe des Pflichtteils hängt von der Familienkonstellation ab. Ist der Verstorbene kinderlos, beträgt der Pflichtteil des Ehepartners 3/8 des Nachlasses. Sind jedoch Kinder vorhanden, erhält der Ehepartner ein Viertel des Nachlasses als Pflichtteil. Die frei verfügbare Quote im Nachlass steht dem Verstorbenen zur freien Verfügung, um sie testamentarisch an beliebige Personen zu vererben oder für wohltätige Zwecke zu bestimmen. Die Berechnung und Verteilung der frei verfügbaren Quote erfolgt nach Abzug der Pflichtteile. Dabei kann der Verstorbene die frei verfügbare Quote nach seinen eigenen Vorstellungen verteilen, indem er beispielsweise bestimmten Personen Vermächtnisse zuspricht oder sie für spezifische Zwecke einsetzt.

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Es ist wichtig zu beachten, dass die genaue Berechnung und Verteilung der Pflichtteile und der frei verfügbaren Quote von verschiedenen Faktoren abhängt, einschliesslich der Anzahl und Beziehung der gesetzlichen Erben sowie etwaiger Verfügungen des Verstorbenen durch Testament oder Erbvertrag. Eine sorgfältige Planung und Beratung durch Fachleute können dabei helfen, den Nachlass entsprechend den persönlichen Wünschen und Bedürfnissen zu regeln.

Erbfolge Schweiz
Erbfolge in der Schweiz Diagramm

Neuerungen 2023 in der Erbfolge

Ab Januar 2023 trat das überarbeitete Schweizer Erbrecht in Kraft. Die neuen Regelungen bieten Ihnen mehr Spielraum und Autonomie bei der Festlegung, wer welchen Anteil Ihres Vermögens erhalten soll.

  • Grössere Freiheit bei der Verfügung über einen beträchtlichen Teil Ihres Nachlasses. 
  • Reduzierung der Pflichtteile für Nachkommen auf die Hälfte Ihres gesetzlichen Erbteils 
  • Pflichtteil der Eltern fällt weg
  • Guthaben der Säule 3a fallen nicht in den Nachlass
  • Mit Vereinbarung/Abschluss eines Erbvertrags entsteht automatisch ein Schenkungsverbot

Ehepaare im Scheidungsverfahren können sich ab sofort vor dem rechtskräftigen Scheidungsurteil vom Erbe ausschliessen.

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Häufig gestellte Fragen zur
Erbfolge in der Schweiz

Wie beeinflussen die Erbrechtsänderungen 2023 die Möglichkeit, wohltätige Organisationen als Erben einzusetzen?

Die Erbrechtsänderungen von 2023 eröffnen die Möglichkeit, mehr Vermögen wohltätigen Organisationen zu vermachen, da die Pflichtteilsquoten reduziert wurden. Diese Änderung fördert die philanthropische Freiheit und ermöglicht eine individuellere Testamentsgestaltung. Jedoch ist es wichtig, wohltätige Organisationen klar und eindeutig im Testament zu benennen, um sicherzustellen, dass deren Rechte und Ansprüche gewahrt werden.

Gibt es 2023 neue Regelungen bezüglich der Erbfolge für nichteheliche Lebenspartner?

Ja, 2023 gibt es neue Regelungen bezüglich der Erbfolge für nichteheliche Lebenspartner. Nichteheliche Lebenspartner haben keine automatische Erbberechtigung und benötigen daher ein Testament, um Ansprüche auf den Nachlass zu erhalten. Das Testament sollte klare Verfügungen enthalten, die die Absichten des Verstorbenen deutlich machen. Es wird dringend empfohlen, die testamentarischen Wünsche rechtlich zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und wirksam umgesetzt werden können.

Für wen eignet sich ein Konkubinatsvertrag?

Ein Konkubinatsvertrag eignet sich insbesondere für Paare, die ohne die rechtlichen Bindungen einer Ehe zusammenleben möchten, aber dennoch klare Regelungen für ihre Partnerschaft treffen wollen. Er bietet rechtliche Sicherheit und kann dazu beitragen, potenzielle Konflikte bei einer Trennung oder im Todesfall eines Partners zu vermeiden.

Welche Auswirkungen hat die Erbrechtsreform 2023 auf internationale Erbfälle?

Die Erbrechtsreform von 2023 vereinfacht die Abwicklung und klärt die anwendbaren Rechtsvorschriften für internationale Erbfälle. Dies erleichtert den Prozess der Nachlassabwicklung über Ländergrenzen hinweg und bietet mehr Klarheit für die Erben. Testamente sollten jedoch auf ihre Kompatibilität mit internationalen Gesetzen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden, um sicherzustellen, dass sie in verschiedenen Rechtssystemen wirksam sind. Es wird empfohlen, spezialisierte Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, um rechtliche und steuerliche Probleme zu vermeiden, die sich aus internationalen Erbfällen ergeben können.

Wie wird das digitale Vermögen im Rahmen der Erbrechtsänderungen 2023 behandelt?

Im Rahmen der Erbrechtsänderungen von 2023 wird das digitale Vermögen speziell behandelt. Es muss explizit im Testament erwähnt werden, da es oft nicht automatisch in den traditionellen Erbregelungen enthalten ist. Es ist ratsam, klare Anweisungen zur Zugänglichkeit und Verwaltung des digitalen Vermögens nach dem Tod festzulegen, um sicherzustellen, dass es ordnungsgemäss übertragen und genutzt werden kann. In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, einen digitalen Verwalter zu benennen, der die Verwaltung und Übertragung des digitalen Vermögens gemäss den Wünschen des Verstorbenen sicherstellt.

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