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Haus erben in der Schweiz und Geschwister auszahlen

Eine geerbte Immobilie kann zu Streit unter den Erben führen. Das sollte man verhindern. Bei mehreren Erben, wie Geschwistern, gibt es verschiedene Optionen. Eine Enterbung eines oder mehrerer Kinder ist nach Schweizer Erbrecht schwierig.

Nach einem Immobilienerbe gibt es zwei Alternativen: eine Erbengemeinschaft der Geschwister oder die Auszahlung des Pflichtteils. In einer Erbengemeinschaft besitzen alle Erben die Immobilie gemeinsam und entscheiden zusammen über deren Verwaltung und Nutzung. Das erfordert viel Abstimmung und kann zu Meinungsverschiedenheiten führen, besonders bei Verkauf oder Nutzung der Immobilie.

Die Auszahlung der Geschwister ist eine weitere Möglichkeit, um Klarheit und Frieden zu schaffen. Dabei übernimmt ein Erbe die Immobilie und zahlt die anderen Geschwister aus. Das kann durch eine Hypothek oder vorhandenes Vermögen geschehen. Oft stellt sich die Frage, ob man das Haus von den Eltern übernehmen und die Geschwister auszahlen soll. Dies ist wichtig, wenn das Haus im Familienbesitz bleiben soll und nicht verkauft wird. Ein Haus verkaufen, um Pflegekosten zu decken, ist ein weiterer Aspekt, wenn die Eltern pflegebedürftig werden.

Bei der Hofübergabe steht oft nicht nur der finanzielle Aspekt im Vordergrund, sondern auch die Weiterführung eines landwirtschaftlichen Betriebs. Die Geschwister auszahlen und den Hof übernehmen, stellt besondere Herausforderungen dar, besonders bei der Bewertung der landwirtschaftlichen Flächen und Gebäude. Es ist wichtig, frühzeitig klare Regelungen zu treffen und diese juristisch abzusichern. Transparente Kommunikation und Beratung durch Anwälte und Finanzberater können helfen, Konflikte zu vermeiden und eine faire Lösung zu finden.

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Patrick Peter

Geschäftsführung Tria Consulting
01.08.2024 | Ratgeber
Haus Erbe unter Geschwistern Schweiz Ratgeber

Was rechtlich gilt

Die Erbregelungen in der Schweiz basieren auf dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB). Es ist wichtig, zwischen gesetzlicher Erbfolge, Testamenten und Schenkungen zu unterscheiden. Die gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt. Dabei erben die Nachkommen, also Kinder und Enkel, zu gleichen Teilen. Geschwister und andere Verwandte werden nur berücksichtigt, wenn keine Nachkommen vorhanden sind.

Ein Testament ermöglicht es, von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen und individuelle Regelungen zu treffen. Der Pflichtteil muss jedoch beachtet werden, welcher den Nachkommen und Ehegatten einen Mindestanspruch sichert. Eine Schenkung zu Lebzeiten kann auch eine Möglichkeit sein, das Vermögen zu übertragen, hat aber auch steuerliche und rechtliche Implikationen.

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Steuerfreie Schenkungen in der Schweiz:

Die steuerfreie Gestaltung von Schenkungen in der Schweiz ist ein bedeutendes Thema für Personen, die ihr Vermögen übertragen oder Erbschaften planen. Schenkungen ermöglichen es, Vermögenswerte ohne Gegenleistung auf andere zu übertragen. 

Bei der Erbschaft einer Immobilie ist die Wertermittlung wichtig. Ein Verkehrswertgutachten bildet die Grundlage für alle weiteren Erbschaftsangelegenheiten und die Auszahlung der Geschwister. Der Verkehrswert stellt den aktuellen Marktwert der Immobilie dar und wird von einem unabhängigen Gutachter ermittelt. Der Wert der Anteile hängt von der Anzahl der Erben und dem Verkehrswert der Immobilie ab. Wenn drei Geschwister erben, wird der Wert der Immobilie durch drei geteilt, um den jeweiligen Anteil zu bestimmen. Das ist wichtig, wenn ein Erbe das Haus übernehmen und die anderen auszahlen möchte.

Das Erbrecht unter Geschwistern kann komplex und konfliktträchtig sein. Eine klare und frühzeitige Regelung hilft, Streit zu vermeiden und eine gerechte Verteilung des Erbes sicherzustellen. Rechtliche Beratung und professionelle Unterstützung sind unerlässlich, um alle gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und eine faire Lösung zu finden.

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Was ist eine Erbengemeinschaft in der Schweiz

Eine Erbengemeinschaft entsteht in der Schweiz, wenn mehrere Personen gemeinsam ein Haus erben. Das bedeutet, dass alle Erben gleiche Anteile an der Immobilie besitzen und diese gemeinsam verwalten müssen. Eine Erbengemeinschaft hat rechtliche Besonderheiten, die Chancen und Herausforderungen mit sich bringen. In einer Erbengemeinschaft wird die Immobilie gemeinsam verwaltet. Das umfasst die Instandhaltung, Vermietung oder den Verkauf des Hauses. Alle Erben haben das gleiche Mitspracherecht, und alle Entscheidungen müssen gemeinsam und einstimmig getroffen werden. Das kann oft zu Konflikten führen, besonders bei unterschiedlichen Interessen oder Meinungen.

Eine vertragliche Regelung der Besitzverhältnisse in der Erbengemeinschaft ist nicht nur möglich, sondern auch ratsam. Solche Verträge können klare Regelungen zur Verwaltung, Nutzung und möglichen Auflösung der Erbengemeinschaft enthalten. Ohne klare Vereinbarungen können hohe Ausgaben für Renovierung und Verwaltung schnell zu Streitigkeiten führen.

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Ein häufiger Fall in Erbengemeinschaften ist, dass ein Miterbe das Haus selbst nutzen oder Eigentümer werden möchte. Auch dann bleiben die anderen Miterben Miteigentümer des Hauses. Eine Erbengemeinschaft kann komplizierte rechtliche Konstrukte und Uneinigkeiten mit sich bringen. Eine mögliche Lösung ist die Auflösung der Erbengemeinschaft durch eine Auszahlung, bei der ein Erbe die anderen auszahlt und alleiniger Eigentümer wird.

Wenn der Nachlass nicht sofort unter den Geschwistern geregelt wird und die Erben beschließen, den Nachlass später zu regeln, handelt es sich um eine fortgesetzte Erbengemeinschaft. Das kann sinnvoll sein, um eine Einigung über die Nutzung oder Verwaltung der Immobilie zu erzielen.

Eine Erbteilungsklage kann notwendig werden, wenn sich die Erben nicht einig sind und eine gerichtliche Entscheidung über die Aufteilung des Nachlasses erforderlich ist. Das kann jedoch langwierig und kostspielig sein. Die Verwaltung einer Erbengemeinschaft erfordert viel Abstimmung und kann mit erheblichen Herausforderungen verbunden sein. Eine frühzeitige, klare Regelung und die Einbindung von Experten können helfen, Konflikte zu vermeiden und eine gerechte Verteilung des Erbes zu gewährleisten

Das wichtigste zuerst

Was ist ein Pflichtteil

Der Pflichtteilsanspruch ist ein gesetzlich garantierter Geldanspruch, der sicherstellt, dass bestimmten Erben ein Mindestanteil am Nachlass nicht entzogen werden kann. Sofern kein Ehevertrag, Vermögensvertrag, Erbvertrag oder Testament vorliegt, bestimmt das Gesetz, wie der Nachlass verteilt wird. Das stellt sicher, dass Nachkommen und andere nahe Angehörige des Erblassers einen Teil des Erbes erhalten.

Der Pflichtteil stellt sicher, dass bestimmte Erben, wie der Ehegatte des Erblassers, Kinder, Enkel des Erblassers, einen geschützten Anteil am Nachlass erhalten. Der Anteil des Pflichtteils ist im § 396 ZGB geregelt.

Die Höhe des Pflichtteils beträgt bei Nachkommen 50 % des gesetzlichen Erbteils. Für Ehepartner gilt ebenfalls die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wenn sowohl Ehepartner als auch Nachkommen vorhanden sind, teilen sich die gesetzlich vorgeschriebenen 50 % Pflichtteil durch beide Parteien, also 25 % für die Nachkommen und 25 % für den Ehepartner.

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Mit einem Testament besteht die Möglichkeit, andere Erben einzusetzen und andere Erbquoten festzuhalten. Die gesetzlichen Pflichtteile betragen maximal 50 % des gesamten Nachlasses. Die restlichen 50 % stellen die freie Quote dar, über die der Erblasser frei verfügen kann. Um über die freie Quote zu verfügen, muss ein Testament oder Erbvertrag errichtet werden. Dadurch kann jede beliebige Person, Organisation, Stiftung oder Verein begünstigt werden.

Der Pflichtteilsanspruch verjährt zwei Jahre nach Kenntnis vom Erbfall und dem Inhalt des Testaments, spätestens jedoch nach zehn Jahren nach dem Erbfall. Es ist wichtig zu beachten, dass Geschwister des Verstorbenen keinen Pflichtteilsschutz genießen. Eine Umgehung des Pflichtteils ist im Schweizer Erbrecht kaum möglich. Eine Enterbung der Kinder aufgrund von Streit oder Antipathie ist nicht gültig. Eine Enterbung wäre nur bei gravierenden Gründen wie einer schweren Straftat gegen den Erblasser oder dessen Angehörigen möglich. Erben, deren gesetzlicher Pflichtteil ohne deren Zustimmung vom Erblasser verletzt wurde, müssen selbst aktiv werden und eine Herabsetzungsklage einreichen.

Bei einer unverteilten Erbschaft und der Notwendigkeit, ein Haus zu verkaufen oder Geschwister auszuzahlen, ist die Berechnung des Erbanteils wichtig. Die genaue Berechnung der Erbteile und die Regelung der Auszahlung bedürfen sorgfältiger Planung und oft auch rechtlicher Beratung, um eine faire und gesetzeskonforme Verteilung des Nachlasses sicherzustellen

Ausnahme vom Pflichtteil: Erbvertrag und Pflichtteilsverzicht

Eine Ausnahme vom Pflichtteil kann nur durch einen Erbvertrag getroffen werden. Ein Erbvertrag ermöglicht es, den Nachlass gemeinsam mit den zukünftigen Erben anders als vom Gesetz vorgegeben zu regeln. Im Gegensatz zu einem Testament, das einseitig vom Erblasser geändert werden kann, erfordert ein Erbvertrag das Einverständnis aller Vertragsparteien, um geändert oder aufgehoben zu werden.

Pflichtteilberechtigte Erben können freiwillig auf ihre Pflichtanteile verzichten. Ein solcher Pflichtteilverzicht ist die einzige Möglichkeit, ein Haus zu überschreiben, ohne die Geschwister auszahlen zu müssen. Dieser Verzicht muss vertraglich festgehalten und notariell mit zwei Zeugen beurkundet werden, um rechtlich wirksam zu sein. Ein Erbvertrag kann auch Regelungen zum vertraglichen Vorkaufsrecht enthalten. Das bedeutet, dass ein Erbe das Recht hat, die Immobilie zu einem festgelegten Preis zu kaufen, bevor sie an Dritte verkauft wird. Ein solcher Vertrag kann helfen, die Immobilie in der Familie zu halten und die Interessen aller Erben zu wahren.

Haus Erbe unter Geschwistern Schweiz

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Planung der Finanzierung, falls eine Auszahlung notwendig wird. Hierbei können verschiedene Modelle in Betracht gezogen werden, wie etwa Hypotheken oder die Nutzung von vorhandenem Vermögen. Eine frühzeitige und sorgfältige Planung kann helfen, finanzielle Engpässe zu vermeiden und den Übergang der Immobilie reibungslos zu gestalten.

Zusätzlich können im Erbvertrag Regelungen zur Nutzung und Verwaltung der Immobilie festgelegt werden. Das schafft Klarheit und verhindert potenzielle Konflikte zwischen den Erben. Es ist ratsam, sich bei der Erstellung eines Erbvertrags rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und die Interessen aller Beteiligten gewahrt werden. Insgesamt bietet der Erbvertrag zusammen mit dem Pflichtteilverzicht eine flexible und rechtlich sichere Möglichkeit, den Nachlass individuell zu regeln und den speziellen Wünschen und Bedürfnissen der Familie gerecht zu werden.

Das Wichtigste nochmal zusammengefasst

Bei einem Immobilienerbe gibt es vertragliche oder gesetzliche Regelungen, um die Ansprüche der hinterbliebenen Geschwister zu regeln. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass alle Beteiligten ihren fairen Anteil erhalten und potenzielle Konflikte minimiert werden. Eine Schätzung des Immobilienwertes sollte frühzeitig vorgenommen werden. Diese Schätzung bildet die Grundlage für alle weiteren Erbschaftsangelegenheiten und einen möglichen Verkaufspreis der Liegenschaft. Ein professionelles Verkehrswertgutachten sorgt für Transparenz und Gerechtigkeit bei der Verteilung des Erbes.

In einer Erbengemeinschaft haben alle Erben gleiche Anteile und ein gemeinsames Mitspracherecht. Das kann jedoch bei Unstimmigkeiten schnell zu Erbstreitigkeiten führen. Die gemeinsame Verwaltung der Immobilie erfordert hohe Kommunikationsbereitschaft und Kooperationsfähigkeit aller Beteiligten. Wenn eine Erbengemeinschaft nicht in Frage kommt und keine Erbverträge vorhanden sind, muss ein gesetzlich festgelegter Pflichtanteil an die anderen Geschwister ausgezahlt werden. Ausnahmen hiervon sind kaum möglich und sollten notariell begleitet werden. Der Pflichtteil stellt sicher, dass bestimmte Erben ihren Mindestanteil am Nachlass erhalten.

Ein möglicher Weg, um Konflikte zu vermeiden, ist der Abschluss eines Erbvertrags oder der Verzicht auf den Pflichtteil durch die Erben. Das muss vertraglich festgehalten und notariell mit zwei Zeugen beurkundet werden. Ein solcher Verzicht kann es ermöglichen, dass ein Erbe das Haus übernimmt, ohne die Geschwister auszahlen zu müssen. Wenn ein Erbe das Haus nutzen oder alleiniger Eigentümer werden möchte, müssen die anderen Erben entsprechend ausgezahlt werden. Das erfordert eine genaue Berechnung der Anteile und eine klare vertragliche Regelung. Die Auszahlung kann durch vorhandenes Vermögen oder eine Finanzierung, wie eine Hypothek, erfolgen.

Bei der Entscheidung, ob man eine Liegenschaft verkaufen oder in der Familie behalten möchte, spielen viele Faktoren eine Rolle, einschließlich der finanziellen Möglichkeiten und der persönlichen Präferenzen der Erben. Ein sorgfältig geplanter Verkaufsprozess kann helfen, den bestmöglichen Preis zu erzielen und die Interessen aller Erben zu wahren. Eine klare und frühzeitige Regelung der Erbschaftsangelegenheiten ist entscheidend, um Erbstreitigkeiten zu vermeiden und eine gerechte Verteilung des Erbes zu gewährleisten. Rechtliche Beratung und professionelle Unterstützung können dabei helfen, den Prozess zu strukturieren und alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen

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