Maximalbetrag der Säule 3a im Jahr 2025
Das sollten Sie wissen
Die Säule 3a ist ein zentraler Bestandteil der privaten Vorsorge in der Schweiz und bietet Arbeitnehmern sowie Selbstständigen attraktive Möglichkeiten, für das Alter vorzusorgen. Im Jahr 2025 wird das Thema erneut durch gesetzliche Anpassungen und Neuerungen relevant, die den Maximalbetrag der Säule 3a betreffen.
Warum die Säule 3a für Ihre Vorsorge wichtig ist
Die private Vorsorge ergänzt die erste und zweite Säule des Schweizer Vorsorgesystems. Mit der Säule 3a können Sie nicht nur steuerliche Vorteile nutzen, sondern auch gezielt für Ihre Zukunft sparen. Sie ist besonders für Angestellte und Selbstständige geeignet, die langfristig Vermögen aufbauen und gleichzeitig Steuern sparen möchten.
Änderungen und Anpassungen im Jahr 2025
Jedes Jahr passt der Gesetzgeber den Maximalbetrag der Säule 3a an die wirtschaftlichen Gegebenheiten und die Lohnentwicklung an. Ab dem Jahr 2025 wird nicht nur der Maximalbetrag der Säule 3a angepasst, künftig können entgangene Beiträge auch steueroptimiert nachgezahlt werden.
Der Maximalbetrag ist für Angestellte, die einer Pensionskasse angeschlossen sind, unterschiedlich hoch im Vergleich zu Selbstständigen ohne berufliche Vorsorge. Diese Unterscheidung bietet beiden Zielgruppen flexible Optionen, ihre Altersvorsorge zu gestalten.

Patrick Peter
17.02.2025 | Ratgeber

Was ist die Säule 3a und warum ist sie wichtig?
Die unabhängige Finanzberatung zeichnet sich durch eine kundenorientierte und transparente Herangehensweise aus. Im Gegensatz zu banken- oder versicherungsgebundenen Beratern arbeiten freie Finanzberater unabhängig von den Interessen bestimmter Produktanbieter. Das bedeutet, dass die Beratung nicht mit dem Fokus der eigenen Finanzprodukte beeinflusst wird, sondern sich ausschliesslich an den individuellen Bedürfnissen und Zielen der Kunden orientiert.
Indem sie Ihre Ziele und Wünsche konsequent in den Mittelpunkt stellt, ermöglicht die unabhängige Finanzberatung eine langfristige Strategie, die auf Ihre individuellen Lebensumstände abgestimmt ist. Egal, ob es um die Optimierung Ihrer Altersvorsorge, eine kluge Kapitalanlage oder die Absicherung Ihrer Familie geht.
Weitere Details zu den Unterschieden finden Sie in unserem Blogbeitrag:

Unterschiede Säule 3a und 3b
Das 3. Säulen System in der Schweiz ist für die finanzielle Absicherung im Alter grundlegend, aber nicht immer leicht zu verstehen. Es basiert auf drei unterschiedlichen Vorsorgesäulen, die den Lebensstandard nach der Pensionierung sichern…
Warum ist die Säule 3a so wichtig?
Aufgrund der demografischen Entwicklung stehen die erste und zweite Säule vor grossen Herausforderungen, die angestrebten 60 Prozent des vorherigen Einkommens abzudecken. Nach aktuellen Berechnungen ist davon auszugehen, dass nach der Baby-Boomer-Generation im Alter nur noch etwa 45 bis 50 Prozent des letzten Einkommens gedeckt werden können. Deshalb stellt sich nicht die Frage, ob man in Form der Säule 3a für die eigene Vorsorge sparen sollte, sondern vielmehr, wie viel. Idealerweise nutzen Sie den Maximalbetrag 3a, den Sie steuerlich geltend machen können.
Haben Sie Fragen dazu, wie Sie den Maximalbetrag optimal nutzen können? Wir beraten Sie gerne individuell!
Vorteile für die Altersvorsorge
Die Säule 3a ermöglicht es nicht nur, für das Alter vorzusorgen, sondern bietet auch attraktive steuerliche und finanzielle Anreize.
Steuerliche Abzüge
Ein wesentlicher Vorteil der Säule 3a ist die Möglichkeit, die einbezahlten Beiträge direkt vom steuerbaren Einkommen abzuziehen. Dadurch sinkt die Steuerbelastung je nach Wohnort und Einkommen um bis zu CHF 3’000.- pro Jahr.
Langfristiges Sparen
Die Säule 3a ist ideal für langfristiges Sparen, da sie nicht nur die finanzielle Sicherheit im Alter optimiert, sondern auch eine disziplinierte Vorsorge fördert. Die eingezahlten Beträge bleiben bis zu bestimmten Bedingungen gebunden, was bedeutet, dass sie nicht spontan ausgegeben werden können. Dadurch kann ein solider Kapitalstock aufgebaut werden, der später zur Deckung von Lebenshaltungskosten oder grösseren Investitionen im Ruhestand genutzt wird.
Ein weiterer Vorteil ist die Möglichkeit, die 3a Säule auszahlen zu lassen, sobald bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, wie beispielsweise die Pensionierung, der Erwerb von Wohneigentum oder der Wechsel in die Selbstständigkeit. Diese Option bietet je nach Strategie das angesparte Kapital gezielt einzusetzen.
Flexibilität bei der Wahl der Vorsorgeprodukte
Die Säule 3a bietet Ihnen die Freiheit, zwischen verschiedenen Vorsorgeprodukten zu wählen. Ob ein klassisches Kontolösung oder eine Wertpapierlösung. Aufgrund des langen Anlagehorizonts der Vorsorgelösung empfiehlt es sich, das Kapital für Sie in einem Wertschriftendepot arbeiten zu lassen.

Neuerungen und Änderungen im Vergleich zu 2024
Das Jahr 2025 bringt bedeutende Anpassungen für die Säule 3a mit sich, die sowohl für Angestellte als auch für Selbstständige zahlreiche Vorteile bieten. Diese Änderungen sollten ursprünglich die private Altersvorsorge stärken und sie noch attraktiver machen.
- Maximalbetrag Säule 3a 2025
Im Jahr 2025 wurde der 3a Maximalbeitrag erhöht. Neu können Angestellte bis zu CHF 7’258.– pro Jahr einzahlen. Selbstständige haben die Möglichkeit, maximal 20 Prozent ihres AHV-pflichtigen Einkommens, jedoch höchstens CHF 36’288.–, in die Säule 3a einzuzahlen und diese Beträge steuerlich geltend zu machen.
- Nachträgliche Einkäufe in die Säule 3a
Erwerbstätige Personen in der Schweiz, die ab Inkrafttreten der neuen Regelung nicht jedes Jahr den für sie maximal zulässigen Betrag in die Säule 3a einbezahlt haben, können diese Beiträge künftig bis zu zehn Jahre rückwirkend nachzahlen. Diese Nachzahlungen können steuerlich geltend gemacht werden.
Um einen Einkauf in die Säule 3a tätigen zu können, muss die Person zu Einzahlungen in die Säule 3a berechtigt sein. Das bedeutet, sie muss über ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen in der Schweiz verfügen – sowohl im Jahr, in dem der Einkauf erfolgt, als auch im Jahr, für das die Beiträge nachträglich einbezahlt werden. Voraussetzung für einen Einkauf ist zudem, dass der ordentliche Jahresbeitrag für das betreffende Jahr vollständig entrichtet wurde.

Unterschiede für Angestellt und Selbständige
Die Säule 3a bietet sowohl Angestellten als auch Selbstständigen attraktive Möglichkeiten zur privaten Altersvorsorge. Allerdings unterscheiden sich die Einzahlungsgrenzen und Voraussetzungen je nach Beschäftigungsform deutlich.
Angestellte mit Pensionskasse
Für Angestellte, die bereits über eine Pensionskasse verfügen, beträgt der Maximalbetrag für die Säule 3a im Jahr 2025 CHF 7’258.–. Dieser Betrag kann jährlich steuerbegünstigt eingezahlt werden. Die Grundvoraussetzung, um den kleineren Maximalbetrag der Säule 3a nutzen zu können, ist ein Anschluss an eine Pensionskasse. Somit ist das Mindesteinkommen, um in die Säule 3a einzuzahlen, je nach Arbeitgeber unterschiedlich geregelt, beträgt jedoch mindestens CHF 22’680.–, da ab diesem Einkommen eine Versicherung in der Pensionskasse zwingend ist.
Selbstständige ohne Pensionskasse
Selbstständige, die nicht in eine Pensionskasse einzahlen, haben die Möglichkeit, bis zu 20 Prozent ihres Nettoerwerbseinkommens in die Säule 3a einzuzahlen. Der maximale Betrag liegt dabei bei CHF 36’288.– für das Jahr 2025. Diese Regelung ermöglicht es Selbstständigen, ihre Altersvorsorge flexibel und individuell zu gestalten, während sie gleichzeitig von erheblichen steuerlichen Vorteilen profitieren können. Die Unterschiede in den Beitragsgrenzen zwischen Angestellten und Selbstständigen verdeutlichen, wie die Säule 3a bei Selbstständigerwerbenden gezielt dazu beiträgt, das Defizit der 2. Säule auszugleichen. Der richtige Beitrag Säule 3a kann dabei helfen, die Vorsorge optimal an die persönliche Lebenssituation anzupassen.

Nachholbeiträge – Neue Möglichkeiten ab 2025
Wie bereits im Text beschrieben ist es ab dem Jahr 2025 möglich, versäumte Einzahlungen in die Säule 3a nachzuholen. Diese Nachholbeiträge stellen eine bedeutende Chance dar, um zukünftige Lücken in der privaten Altersvorsorge zu schliessen und von zusätzlichen steuerlichen Vorteilen zu profitieren.
Wer kann Nachholbeiträge leisten?
Nachholbeiträge sind für Personen vorgesehen, die in den vergangenen Jahren, frühstens jedoch ab dem Jahr 2025 nicht vollständig in die Säule 3a einbezahlt haben. Besonders relevant ist diese Regelung für angestellte Personen mit Anschluss an eine Pensionskasse aufgrund einem Teilzeitpensum nicht den Maximalbeitrag Säule 3a einbezahlt haben.
Wie funktioniert die Nachzahlung?
Die maximale Nachholsumme entspricht der Differenz zwischen den tatsächlich geleisteten Einzahlungen und dem jeweiligen 3a Maximum der vergangenen Jahre. So können Betroffene die verpassten Einzahlungen rückwirkend ausgleichen, bis zu einer maximalen Rückwirkungsdauer von zehn Jahren. Diese Neuerung macht es einfacher, die eigene Vorsorge zu optimieren, und bietet gleichzeitig einen zusätzlichen Anreiz, aktiv für das Alter vorzusorgen. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um Ihre Vorsorgelücken zu schliessen und langfristig finanziell abgesichert zu sein!
Vergleichen Sie Anbieter
Die Anbieter von Säule 3a Vorsorgelösungen variieren erheblich in Bezug auf Gebühren und Renditechancen. Daher lohnt es sich, die Angebote zu vergleichen, um die Vorsorgelösung zu finden, die am besten zu Ihren Bedürfnissen passt. Nutzen Sie diese Tipps, um den Maximalbetrag Säule 3a optimal zu nutzen und Ihre Altersvorsorge effizient und zukunftssicher zu gestalten!
So profitieren Sie von der Säule 3a
Die Säule 3a bietet eine attraktive Möglichkeit, für das Alter vorzusorgen und dabei von erheblichen steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Hier sind zusammenfassend einige wichtige Schritte, wie Sie die Säule 3a optimal für sich nutzen können:
Nutzen Sie die steuerlichen Vorteile der Säule 3a durch konsequente Einzahlungen
Indem Sie jedes Jahr den Maximalbetrag in die Säule 3a einzahlen, können Sie Ihre Steuerlast erheblich senken. Der Betrag, den Sie einzahlen, wird direkt von Ihrem steuerbaren Einkommen abgezogen, was zu einer sofortigen Steuerersparnis führt.
Beginnen Sie frühzeitig mit Einzahlungen, um den Zinseszins-Effekt optimal zu nutzen
Je früher Sie mit den Einzahlungen in die Säule 3a beginnen, desto stärker profitieren Sie vom Zinseszins-Effekt. Langfristig gesehen kann dieser Effekt Ihre Altersvorsorge erheblich vergrössern. Gerade bei einer frühzeitigen Einzahlung können auch kleinere monatliche Beiträge eine große Wirkung entfalten. Wer über 40 Jahre hinweg monatlich CHF 200.- in eine Vorsorgelösung mit einem globalen Aktiendepot investiert, wird in der Pension ein Kapital von CHF 494’496.- ausgezahlt erhalten, während die netto investierte Summe nur CHF 96’000.- betrug. Nutzen Sie hierfür unseren Zinseszinsrechner.
Wählen Sie Vorsorgelösungen, die Ihren Bedürfnissen entsprechen
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie Ihr Geld in der Säule 3a anlegen können. Wenn Sie auf eine höhere Rendite abzielen, sind Wertpapierlösungen eine gute Wahl. Diese bieten zwar ein gewisses Risiko, aber auch ein höheres Potenzial für Wachstum. Bei Wertpapierlösungen spielt neben der Risikobereitschaft auch die Risikofähigkeit eine Rolle. Dabei ist es wichtig, den Zeithorizont zu berücksichtigen. Aufgrund der langen Laufzeit empfiehlt es sich, sachwertorientiert zu sparen, was bedeutet, einen höheren Aktienanteil in das Portfolio aufzunehmen. Achten Sie darauf, dass die gewählte Lösung zu Ihrer Risikobereitschaft und Ihren langfristigen Zielen passt.
Planen Sie regelmässige Einzahlungen, um den Maximalbetrag jedes Jahr voll auszuschöpfen
Ein strategischer Vorteil der Säule 3a ist, dass Sie jedes Jahr den Maximalbetrag steuerlich absetzen können. Es lohnt sich, regelmässig einzuzahlen, um diesen Betrag jedes Jahr voll auszuschöpfen und so Ihre Steuerersparnis zu maximieren.
Prüfen Sie rechtzeitig vor der Pensionierung die Auszahlung der Säule 3a.
Um die Pension ideal zu planen, empfiehlt es sich, ab dem Alter von 50 Jahren mit der Auseinandersetzung zur Pensionierung zu beginnen. Durch eine frühzeitige Planung können Sie nicht nur Ihre Steuern optimieren, sondern auch die Renditen erhöhen. Erfahren Sie mehr in unserem Beitrag zum Thema unabhängige Finanzberatung und auf der Seite zur Pensionsplanung.
Indem Sie diese Strategien umsetzen, können Sie steueroptimiert Ihre Säule 3a auszahlen lassen und eine stabile finanzielle Basis für Ihre Zukunft schaffen. Beginnen Sie noch heute mit der Planung, um von den Vorteilen der Säule 3a optimal zu profitieren.
Häufige Fragen
Kann ich den Maximalbetrag in mehreren Teilzahlungen leisten?
Ja, Zahlungen in die Säule 3a 2025 können flexibel über das Jahr verteilt werden. Sie sind nicht an eine einmalige Zahlung gebunden und können regelmässig oder in mehreren Teilzahlungen erfolgen, solange der Maximalbetrag nicht überschritten wird.
Was passiert, wenn ich mehr als den Maximalbetrag einzahle?
Beträge, die den Maximalbetrag für die Säule 3a 2025 überschreiten, können nicht steuerlich abgezogen werden, müssen aber bei der Auszahlung zu einem minimierte Steuersatz separat zum Einkommen versteuert werden. Es lohnt sich daher, genau darauf zu achten, dass die jährlichen Einzahlungen den festgelegten Betrag nicht überschreiten. Eine Rückforderung der zu viel bezahlten Beiträge in die Säule 3a ist zwar möglich, da es jedoch mit Mehraufwand verbunden ist, empfiehlt es sich vorgängig die Zahlungen zu planen.
Welche Auswirkungen hat der Maximalbetrag auf meine Steuerlast?
Die Einzahlung in die Säule 3a 2025 hat einen direkten Einfluss auf Ihre Steuerlast. Abhängig von Ihrem Einkommen und Wohnort kann eine Steuerersparnis von bis zu CHF 3’000.- erzielt werden, da die Einzahlungen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Wann kann ich auf mein 3a-Kapital zugreifen?
Sie können auf Ihr 3a-Kapital frühestens fünf Jahre vor der ordentlichen Pensionierung zugreifen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, bei denen Sie das Kapital früher nutzen können, z. B. beim Kauf eines Eigenheims, bei Selbständigkeit oder im Falle einer Auswanderung.

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