Interview von unserem Geschäftsführer Patrick Peter im Gesundheitsguide der Sonntagszeitung

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Lesen das ganze Interview unseres Geschäftsführers Patrick Peter im Gesundheitsguide der Sonntagszeitung vom 11.09.2022

«Wenn man es nicht schafft, die Pension zu planen, plant man es nicht zu schaffen» 

Das Team von Tria Consulting ist spezialisiert auf Pensionsplanungen. Es sieht seinen Auftrag darin, die komplexe Materie der Finanzplanung so verständlich zu erklären, dass jeder die Vorteile für sich nutzen kann

Herr Peter, warum ist Expertenwissen bei der Pensionsplanung wichtig?
Für keine andere Lebensphase müssen so viele wegweisende Entscheidungen getroffen werden. Zudem nimmt die Komplexität der Pensionsplanung stetig zu. Wer sich mit der Thematik auskennt, wird durch die richtigen Fragen Ihre Situation so durchleuchten, dass danach auch die passenden Schlussfolgerungen gezogen werden können. Wichtiger Tipp vorweg: Achten Sie bei der Wahl der beratenden Person speziell auf den Interessenskonflikt. Nur Beratende, die gegen ein Honorar arbeiten, können garantiert sicherstellen, dass Sie unabhängig und wirklich neutral beraten werden.
Was ist bei der Beratung respektive der Planung das A und O?
Zum einen die vielen verschiedenen Bereiche wie das Steuerrecht, das Güter-Erbrecht, das Sozialversicherungssystem mit AHV und Pensionskasse, die Immobilienfinanzierung, die Versicherungen, das Vermögen aus Konti und Vorsorgen, die wirtschaftliche Entwicklung und die persönliche Lebensplanung zu beachten. Alle relevanten Aspekte zu vereinen, benötigt viel Erfahrung und Fachkompetenz. Zum anderen ist es fundamental – aufgrund der Komplexität der Pensionsplanung und der Möglichkeiten zum Optimieren der Steuersituation –, sich möglichst früh mit dem Thema zu beschäftigen. Wir empfehlen die Planung zehn Jahre vor der Pension in Angriff zu nehmen.
Also im Alter von 55 Jahren. Weshalb?
Wer sich früh mit den richtigen Fragen auseinandersetzt, profitiert von diversen Vorteilen. Besteht eine Vorsorgelücke, kann man noch handeln. Wie sagte Bill Gates einst: «Die meisten Menschen überschätzen, was sie in einem Jahr erreichen können und unterschätzen, was sie in zehn Jahren erreichen können.» Ganz nach diesem Zitat ergeben sich bei vorzeitiger Planung und einem grösseren Zeithorizont spannende Optionen. Nachdem allfällige Vorsorgelücken für die Pensionierung nun gedeckt sind, kann man in die Planung für den wohlverdienten Ruhestand gehen.
Welche Fragen gilt es bei der Vorbereitung zu klären?
Unter anderem folgende: Streben Sie eine gestaffelte Teilpensionierung an? Gibt ein Kapitalbezug Sinn oder doch lieber eine Rente? Könnte eine Mischform, also ein Teilbezug aus der Pensionskasse und eine Rente, sinnvoller sein? Empfiehlt es sich, einen Teil der Hypothek auf Ihrer Immobilie zu amortisieren? Wie viel ist aufgrund der Finanzierung notwendig und wie viel macht aus steuertechnischer Sicht Sinn? Wie möchten Sie Ihren Nachlass für Ihre Liebsten regeln? Benötigt es einen Vorsorgeauftrag, eine Patientenverfügung, einen Ehe-Erbvertrag oder ein Testament? Wie nützen Sie die Steueroptimierungen, die das Gesetz erlaubt?
Welche Steueroptimierungen sprechen Sie an?
Man kann die Bezüge der Vorsorgeprodukte, also der 3a Säulen und allfällig der Pensionskasse, so staffeln, dass man die Steuerprogression brechen kann. Hier ein Beispiel: Herr und Frau Schweizer wohnen in Belp BE und lassen sich ihr gesamtes Vorsorgevermögen von 500’000 Franken aus ihren Säulen 3a per Pension im Steuerjahr 2023 auszahlen. Die Steuerbelastung für die Kapitalbezüge wird sich auf 38’305 Franken belaufen. Hätte das Ehepaar die Auszahlungen der vier Säulen 3a auf vier verschiedene Jahre gestaffelt, würde es allein dadurch eine Steueroptimierung von 16’517 Franken erzielen.

Zudem lässt sich das Vermögen bereits ab diesem Zeitpunkt auf verschiedene Lebensphasen verteilen, wodurch man den Zinseszins für sich nutzen kann. Wussten Sie, dass sich Ihr Vermögen bei einer Rendite von 7,2 Prozent bereits nach zehn Jahren verdoppelt?
In der Praxis sollten Sie nicht von diesen Renditen ausgehen, aber auf einen Zeithorizont von über 15 Jahren scheinen drei bis vier Prozent durchaus realistisch zu sein.
Inwiefern kann ich noch profitieren?
Durch die frühzeitige Analyse stellt man fest, wie viel Vermögen in welcher Lebensphase der Pension ungefähr benötigt wird und kann die entsprechenden Massnahmen bereits ergreifen. Dieser Etappenplan gibt eine detaillierte Übersicht der Gesamtsituation. Die Rente aus der Pensionskasse oder das Vermögen, falls ein Kapitalbezug getätigt wird, können Sie durch freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse aufbessern. Dabei muss man unbedingt die Sperrfrist von drei Jahren beachten. Ansonsten könnte der Bezug für das Eigenheim oder der Kapitalbezug problematisch werden. Wer also kurz vor der Pensionierung die Planung aufnimmt, kann nicht das ganze Potenzial ausschöpfen. Unseren Kunden hilft zudem ein konkreter Massnahmenplan, damit sie für die Zeit bis zur Pension und auch nach der Pension genau wissen, welche Massnahmen zu welchem Zeitpunkt ergriffen werden sollten.
Wie viel kostet bei einem Honorarberater eine Pensionsplanung?
Die Kosten hängen von der Komplexität der Pensionsplanung ab. Beinhaltet diese auch eine Beratung im Bereich der Nachlassplanung, also einen Vorsorgeauftrag, eine Patientenverfügung, einen Ehe-Erbvertrag oder ein Testament, kann dies teils Mehrkosten verursachen, da die Formvorschrift bei gewissen Nachlassplanungen so geregelt ist, dass diese notariell beglaubigt werden müssen. Für Wohneigentümer ist es zudem nötig, weitere Berechnungen zu erstellen, um die Tragbarkeit ab der Pensionierung sicherzustellen. Für ein Ehepaar beginnt das Honorar bei ungefähr 2’000 Franken und kann je nach Komplexität höher sein.
Aber die Pensionsplanung nicht erstellen zu lassen, kommt mittelfristig massiv teurer.
Mit dieser Aussage liegen Sie absolut richtig. Alternativ können Sie eine Pensionsplanung natürlich auch bei einer Beraterin oder einem Berater mit möglichen Interessenskonflikten erstellen lassen. Hier müssen Sie sich jedoch bewusst sein, dass womöglich der Produkteverkauf im Vordergrund steht, da die Kosten für den Aufwand ja irgendwo abgegolten werden müssen.
Worauf sollte ich bei der Auswahl der passenden Beraterin respektive des passenden Beraters achten?
Achten Sie bei der Wahl stets auf entsprechende Qualifikationen und aussagekräftige Rezensionen. Um in einer Pensionsplanung qualitativ und nachhaltig beraten zu werden, benötigt die beratende Person mindestens die Qualifikation als Finanzplaner mit eidg. Fachausweis. Wir bei Tria Consulting AG legen grossen Wert auf die fachlichen Qualifikationen unseres Beraterteams und der garantierten Unabhängigkeit und Neutralität. Deshalb beraten wir Pensionsplanungen auf Honorarbasis. So stellen wir sicher, dass stets die Interessen der Kunden im Vordergrund stehen und nicht die des Produktes. Ausserordentlich stolz sind wir auf die hohe Quote von 80 Prozent an Beratenden mit dem Finanzplaner mit eidg. Fachausweis. Tönt gut.
Empfehlen Sie als unabhängiger Experte in der Pension die Rente oder einen Kapitalbezug?
Da der Bezug der Rente oder des Kapitals ein unwiderruflicher Entscheid ist, lassen Sie sich am besten von einem Finanzplaner beide Szenarien gegenüberstellen. Die Berechnungen dienen als Grundlage, kombiniert mit Ihrem Budget und allfälligen grösseren Investitionen für den passenden Entscheid. Ich rate Ihnen auch die Option einer Rente mit einem Teilbezug in Erwägung zu ziehen. Die Entscheidung wirkt sich nicht nur auf die Höhe und die Sicherheit des Einkommens ab der Pensionierung aus, sondern auch auf die Absicherung der Angehörigen, die Steuerbelastung und auf die finanzielle Flexibilität.
Was sind die Vor- und Nachteile der Rente?
Wenn Sie die Rente beziehen, haben Sie den Vorteil, dass Sie die Rente auf Lebenszeit erhalten und somit das sogenannte «Langleberisiko», wie man aus Sicht der Finanzplanung sagt, abgedeckt ist. Die Rente müssen Sie zu 100 Prozent zu Ihrem Einkommen versteuern, was langfristig sicherlich zu einer höheren Steuerbelastung als bei einem Kapitalbezug führt. Zudem ist die Rente der 2. Säule nicht inflationsgeschützt. Sie können sich das Vermögen in Ihrer Pensionskasse wie einen Kuchen vorstellen, von welchem Sie pro Jahr ein im Voraus definiertes Stück erhalten. Den Umwandlungssatz. Wenn das Vermögen an Wert durch die Teuerung verliert, also die Inflation, bleibt Ihre Rente weiterhin in der «absoluten Zahl» gleich gross. Jedoch können Sie sich mit Ihrer Rente weniger leisten. Die Absicherung für Ihre Hinterbliebenen ist so geregelt, dass die Ehepartnerin oder der Ehepartner in der Regel 60 Prozent der Rente des verstorbenen Partners erhält. Die restlichen Erben gehen also leer aus.
Wie schaut es beim Kapitalbezug aus?
Der Kapitalbezug wird zu einem reduzierten Satz separat zum übrigen Einkommen versteuert. Das Vermögen wird danach nur noch in der Vermögenssteuer taxiert. Langfristig ist der Kapitalbezug gegenüber der Rente eine erhebliche Steueroptimierung. Wichtig: Nur aufgrund der Steueroptimierung einen Kapitalbezug in Erwägung zu ziehen, wäre jedoch falsch, da es weitere entscheidende Faktoren gibt. Wer einen Kapitalbezug machen will, sollte sich unbedingt um eine passende Anlagestrategie kümmern. Schliesslich sollten Sie lebenslang von diesem Vermögen zehren können. Disziplin und Umgang mit dem Vermögen ist ein zentrales Thema. Zu viel des Vermögens verbrauchen oder eine zu riskante Anlagestrategie sind wie Gift für die Vermögensplanung und sollten zu jederzeit gut bedacht sein. Das komplette Vermögen geht im Todesfall an die Hinterbliebenen gemäss Erbrecht. Daher gehört das Thema Testament oder Erbvertrag bei einem Kapitalbezug zur Umsetzung auf den Massnahmenplan. Grundsätzlich muss nicht zwingend zwischen einer Rente oder einem Kapitalbezug entschieden werden. Viel eher sollte man sich über einen Teilbezug und eine Rente Gedanken machen.


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