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Wie Sie Schenkungen in der Schweiz steuerfrei gestalten können

Die steuerfreie Gestaltung von Schenkungen in der Schweiz ist ein bedeutendes Thema für Personen, die ihr Vermögen übertragen oder Erbschaften planen. Schenkungen ermöglichen es, Vermögenswerte ohne Gegenleistung auf andere zu übertragen. Damit einhergehende steuerliche Aspekte sind hierbei entscheidend, von denen Sie Kenntnis nehmen sollten.

Die Schenkungssteuer ist ein wichtiger Faktor, welcher eine sorgfältige Planung erfordert. In der Schweiz variieren die Regelungen zur Schenkungssteuer je nach Kanton, weshalb eine fundierte Kenntnis dieser Gesetze von entscheidender Bedeutung ist. Eine gründliche Analyse der steuerlichen Auswirkungen und die Nutzung von Steuerbefreiungen können dazu beitragen, Schenkungen steuerfrei zu gestalten und die finanziellen Interessen aller Beteiligten zu wahren.

Grundlagen der Schenkungssteuer in der Schweiz

Eine Schenkung in der Schweiz bezeichnet die Übertragung von Vermögenswerten von einer Person auf eine andere. Rechtlich basiert sie auf den Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) und kann verschiedene Formen annehmen, darunter Bargeld, Immobilien, Kunst, Wertpapiere und andere Vermögensgegenstände.

Die Schenkungssteuer wird üblicherweise vom Empfänger der Schenkung bezahlt. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Wert des geschenkten Vermögens, des Verwandtschaftsgrades und variiert je nach Kanton. In einigen Kantonen sind enge Verwandte, wie Kinder oder Ehepartner, von der Schenkungssteuer befreit, während in anderen Kantonen Steuern auf Schenkungen anfallen können, die einen bestimmten Freibetrag überschreiten.

Gemäß den schweizerischen Steuergesetzen müssen Schenkungen in der Regel innerhalb einer bestimmten Frist dem zuständigen Steueramt gemeldet werden. Die genauen Meldepflichten und Fristen können je nach Kanton variieren.

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Hinweis:
Eine frühzeitige und korrekte Meldung ist wichtig, um eventuelle Steuerstrafen zu vermeiden und die steuerlichen Angelegenheiten ordnungsgemäß zu regeln.

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Unterschied zwischen Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer

Die Schenkungssteuer und die Erbschaftssteuer sind beide Formen der Besteuerung von Vermögensübertragungen, aber es gibt entscheidende Unterschiede zwischen ihnen.

Die Schenkungssteuer wird erhoben, wenn Vermögenswerte zu Lebzeiten einer Person unentgeltlich an eine andere Person übertragen werden. Die Steuer basiert auf dem Wert der übertragenen Vermögenswerte zum Zeitpunkt der Schenkung. Die Steuersätze sowie die Freibeträge variieren ja nach Kanton. Die Erbschaftssteuer wird erhoben, wenn Vermögenswerte nach dem Tod einer Person auf ihre Erben übertragen werden. Ähnlich wie bei der Schenkungssteuer basiert die Steuer auf dem Wert der vererbten Vermögenswerte und unterliegt ebenfalls unterschiedlichen Steuersätzen und Freibeträgen je nach Land und Region.

Schenkung Erbschaft

Merkmale der Schenkungssteuer:

Zeitpunkt der Besteuerung:

Die Schenkungssteuer wird zum Zeitpunkt der Übertragung des Vermögens erhoben, während der Schenker noch lebt.

 

Freibeträge:

In vielen Kantönen gibt es Freibeträge, bis zu denen Schenkungen steuerfrei bleiben können. Diese Freibeträge variieren je nach Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Empfänger.

Steuersätze:

Die Höhe der Schenkungssteuer richtet sich nach dem Wert der übertragenen Vermögenswerte und den geltenden Steuersätzen des Kantons.

 

Merkmale der Erbschaftssteuer:

Zeitpunkt der Besteuerung:

Die Erbschaftssteuer wird nach dem Tod des Erblassers erhoben, wenn das Erbe auf die Erben übergeht.

Freibeträge:

Auch hier gibt es Freibeträge, bis zu denen das Erbe steuerfrei bleiben kann, abhängig von der Beziehung zwischen dem Erblasser und den Erben.

Steuersätze:

Die Steuersätze der Erbschaftssteuer können je nach Höhe des Erbes und der Verwandtschaftsbeziehung zwischen Erblasser und Erben variieren.

Sowohl die Schenkungssteuer als auch die Erbschaftssteuer dienen dazu, Einnahmen für den Staat zu generieren und die Verteilung von Vermögen zu regulieren.

Es ist wichtig, vor einer Schenkung gründliche Abklärungen zu treffen, da diese Entscheidung erhebliche Auswirkungen haben kann. Je nach Betrag und Zeitpunkt der Schenkung könnten später bei einem Antrag auf Ergänzungsleistungen, beispielsweise im Falle eines Heimeintritts, Probleme auftreten. Schenkungen gelten als Vermögensverzicht und können im schlimmsten Fall dazu führen, dass Sie keine Ergänzungsleistungen erhalten, um die entstehenden Kosten zu decken. Daher ist eine sorgfältige Planung der Schenkung unerlässlich, um unerwünschte Folgen zu vermeiden.

Schenkungssteuer in den Kantonen

Die Schenkungssteuer in der Schweiz unterliegt der Gesetzgebung der einzelnen Kantone, wodurch es zu erheblichen Unterschieden in den Steuersätzen und Regelungen kommt. Eine Übersicht über die Schenkungssteuer in verschiedenen Kantonen und deren Steuersätze gibt Einblick in die Vielfalt der schweizerischen Steuerlandschaft.

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Steuerbefreiungen je nach Verwandtschaftsgrad und Wohnort:
Die Regelungen für Steuerbefreiungen hängen oft vom Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Empfänger sowie dem Wohnort ab. In vielen Kantonen sind Schenkungen zwischen Ehepartnern und direkten Nachkommen steuerfrei oder unterliegen einem reduzierten Steuersatz. Zum Beispiel sind Schenkungen an Kinder oft steuerfrei oder unterliegen einem deutlich niedrigeren Steuersatz als Schenkungen an entferntere Verwandte oder Nichtverwandte.

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Beispielhafte Steuerbefreiungen:

Ehepartner:
In den meisten Kantonen sind Schenkungen zwischen Ehepartnern in der Regel steuerfrei.

Kinder:
Schenkungen an Kinder sind oft steuerbegünstigt oder sogar steuerfrei, insbesondere wenn sie für die Finanzierung von Ausbildungskosten oder den Erwerb von Wohneigentum verwendet werden.

Enge Verwandte:
In einigen Kantonen können auch Schenkungen an enge Verwandte wie Eltern oder Geschwister steuerbegünstigt sein, wobei jedoch die Freibeträge und Steuersätze je nach Kanton variieren können.

Schenkung Ratgeber Schweiz

Schenkungen von Eltern an Kinder

Bei der Schenkungssteuer und der Erbschaftssteuer wird in der Regel der Verwandtschaftsgrad der beschenkten Person berücksichtigt. Dabei wird häufig zwischen verschiedenen Parentelen unterschieden. Das erste Parentel bezieht sich auf direkte Nachkommen und Enkelkinder. Für diese Gruppe fällt in den meisten Kantonen keine Schenkungssteuer an. Allerdings ist es wichtig zu beachten, dass einige Kantone wie Waadt, Neuenburg und Appenzell Innerrhoden unter bestimmten Umständen eine Schenkungssteuer auch für Nachkommen erheben können. Diese kann beispielsweise anfallen, wenn die Schenkung einen bestimmten Wert überschreitet oder wenn es sich um bestimmte Arten von Vermögenswerten handelt.

Neben dem Verwandtschaftsgrad können auch andere Faktoren eine Rolle spielen, wie etwa der Wert der Schenkung oder die Art des übertragenen Vermögens. Eine sorgfältige Planung ist daher entscheidend, um potenzielle steuerliche Auswirkungen zu berücksichtigen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um Steuern zu minimieren.

Steuerliche Vorteile:

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In vielen Kantonen gibt es großzügige Freibeträge für Schenkungen von Eltern an ihre Kinder.
Diese Freibeträge können es ermöglichen, beträchtliche Vermögenswerte steuerfrei zu übertragen.

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Selbst wenn die Freibeträge überschritten werden, unterliegen Schenkungen an Kinder oft einem niedrigeren Steuersatz als Schenkungen an andere Personen, wie zum Beispiel Geschwister oder Nichtverwandte.

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Die steuerfreie Übertragung von Vermögenswerten an Kinder kann Teil einer langfristigen Vermögensplanung sein, um die finanzielle Zukunft der Familie zu sichern und steuerliche Belastungen zu minimieren.

Freibeträge und Möglichkeiten der Steuerbefreiung

In diesem Beispiel lesen Sie vom Kanton Luzern, gerne unterstützen wir Sie bei der Recherche, wie es in Ihrem Wohnkanton gilt. Der Kanton Luzern kennt grundsätzlich keine Schenkungssteuer. Allerdings unterliegen Schenkungen und Erbvorempfänge, die innerhalb von fünf Jahren vor dem Tod einer Person ausgerichtet worden sind, ebenfalls der Erbschaftssteuer.

Wenn die schenkende Person innerhalb dieser Frist versterben würde und die Schenkung an die Nachkommen getätigt hat, dann kennt der Kanton Luzern bei den Nachkommen Erbschaftssteuer nur eine reine Gemeindesteuer. Das Steuersubstrat fällt somit ausschließlich der steuerberechtigten Einwohnergemeinde zu. Generell gilt der Freibetrag von CHF 100‘000.- für die Nachkommen bei jeder Gemeinde. Sobald dieser Freibetrag überstiegen wird, fallen je nach Gemeinde Erbschaftssteuern an.

Im Steuerjahr 2024 erheben zum Beispiel die Gemeinden Altbüron, Alberswil, Dagmersellen, Egolzwil, Fischbach, Meggen und weitere Gemeinden eine Erbschaftssteuer von 1-2%, aber dies ist nicht abschließend. Die genauen Steuersätze können je nach Gemeinde variieren.

Wenn die verstorbene Person in der Gemeinde Altbüron wohnhaft war und eine Schenkung von CHF 100‘000.- tätigte, fällt keine Nachkommen Erbschaftssteuer an. Bei einer Schenkung von CHF 100‘001.- würde eine Erbschaftssteuer im Steuerjahr 2024 von CHF 1‘600.- anfallen.

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Freibeträge

Familienvermögen:
Einige Kantone gewähren großzügige Freibeträge für Schenkungen innerhalb der Familie, insbesondere zwischen Ehepartnern und direkten Nachkommen wie Kindern und Enkelkindern. Diese Freibeträge können je nach Kanton und Verwandtschaftsgrad variieren und ermöglichen es, Vermögenswerte bis zu einem bestimmten Wert steuerfrei zu übertragen.

Geldschenkungen:
Diese werden in der Regel genauso behandelt wie Schenkungen anderer Vermögenswerte wie Immobilien oder Wertpapiere. Die Steuerbefreiung hängt dabei von der Höhe der Schenkung sowie dem Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Empfänger ab.

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Eine Strategische Planung:

Zeitpunkt der Schenkung:
Die Planung des Zeitpunkts der Schenkung kann entscheidend sein, um von aktuellen Freibeträgen oder Steuersätzen zu profitieren. Eine frühzeitige Planung ermöglicht es, die steuerlichen Auswirkungen im Voraus zu analysieren und günstige Bedingungen optimal zu nutzen.

Stückelung von Schenkungen:
Durch die Aufteilung größerer Schenkungen auf mehrere Jahre können Freibeträge effektiver genutzt und steuerliche Belastungen reduziert werden. Eine strategische Stückelung von Schenkungen kann es ermöglichen, Vermögenswerte steuerlich günstig zu übertragen, ohne die Freibeträge zu überschreiten.

Beratung durch Experten:
Die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Steuerberater oder Anwalt kann helfen, individuelle steuerliche Möglichkeiten zu identifizieren und eine maßgeschneiderte Schenkungsstrategie zu entwickeln, die die steuerlichen Auswirkungen minimiert und die finanziellen Interessen aller Beteiligten schützt.

Durch eine gründliche Analyse der Freibeträge und eine strategische Planung können Schenkungen steuerlich optimiert werden, um die finanzielle Zukunft zu sichern und steuerliche Belastungen zu minimieren.

Sie haben Fragen? Wir haben Antworten!

Sind Schenkungen von Eltern an Kinder steuerfrei?

Ja, Schenkungen von Eltern an ihre Kinder sind in der Schweiz unter bestimmten Bedingungen steuerfrei. Allerdings ist es wichtig zu beachten, dass einige Kantone wie Waadt, Neuenburg und Appenzell Innerrhoden unter bestimmten Umständen eine Schenkungssteuer auch für Nachkommen erheben können.

Wie hoch sind die Freibeträge bei Schenkungen in der Schweiz?

Die Freibeträge für Schenkungen in der Schweiz variieren je nach Verwandtschaftsgrad und Kanton zwischen 0 bis CHF 300‘000.-.

Was passiert, wenn man über die Freibeträge hinaus schenkt?

Wenn man über die Freibeträge hinaus schenkt, müssen Schenkungssteuern gezahlt werden. In einigen Kantonen und Gemeinden gibt es eine Schenkungssteuerprogression, bei der der Steuersatz mit der Höhe der Schenkungssumme steigt. Dies hängt vom Verwandtschaftsgrad ab und variiert je nach Steuerregelung vor Ort.

Welche Arten der Schenkung gibt es in der Schweiz?

Es gibt verschiedene Arten von Schenkungen in der Schweiz, darunter Geldschenkungen, Schenkungen von Immobilien und Schenkungen von Wertpapieren.

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