Der flexible Übergang in den Ruhestand mit der Teilpensionierung in der Schweiz
Im Jahr 2022 wurden mit der Annahme der Reform AHV 21 durch das Stimmvolk wichtige Weichen für eine flexiblere Gestaltung des Altersrücktritts gestellt. Die Reform trat am 1. Januar 2024 in Kraft und brachte bedeutende Neuerungen mit sich – insbesondere im Hinblick auf die Teilpensionierung in der Schweiz.
Ein zentrales Element dieser Reform ist die Einführung von Artikel 13a im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG). Dieser Artikel verankert die Möglichkeit zur Teilpensionierung in der zweiten Säule nun explizit im Gesetz. Damit wurde eine Grundlage geschaffen, die es Versicherten erlaubt, ihre Altersleistungen in bis zu drei gestaffelten Schritten zu beziehen. Ein grosser Schritt in Richtung eines individuell planbaren und flexiblen Ruhestands.
Die Teilpensionierung bietet somit eine attraktive Alternative zum abrupten Ausstieg beim offiziellen Pensionsalter von in der Regel 65 Jahren in der Schweiz.
Die Umsetzung im Detail hängt jedoch weiterhin stark von den Reglementen der jeweiligen Pensionskassen ab, weshalb eine frühzeitige Planung und Beratung entscheidend bleibt.

Patrick Peter
Geschäftsführung Tria Consulting
27.05.2025 | Ratgeber
Definition und Bedeutung
Die Teilpensionierung beschreibt den schrittweisen Rückzug aus dem Erwerbsleben – anstelle eines abrupten Wechsels vom vollen Arbeitspensum direkt in den Ruhestand. Dabei reduziert die versicherte Person ihr Arbeitspensum und bezieht gleichzeitig einen Teil der Altersleistungen aus der Pensionskasse in Renten- oder Kapitalform.
Es handelt sich also um eine Kombination aus weiterem Erwerbseinkommen und Vorsorgebezug. Dieses Modell bietet die Möglichkeit, sich schrittweise an die neue Lebenssituation zu gewöhnen und die Pensionierung mit noch mehr Freiheiten zu gestalten. Die neu gewonnenen Freiheiten gehen jedoch auch mit einem reduzierten Einkommen einher, insbesondere vor dem ordentlichen Rentenalter von 65 Jahren.
Unterschiede zur Vollpensionierung
Während bei der Teilpensionierung das Arbeitspensum schrittweise reduziert wird, bleiben Betroffene weiterhin teilweise beruflich aktiv. Sie beziehen zusätzlich anteilige Leistungen aus der Pensionskasse, entweder in Form von Rentenzahlungen oder, bei entsprechender Regelung, auch als Teilkapitalbezug aufgrund Teilpensionierung.
Im Gegensatz dazu steht die Vollpensionierung, bei der die Erwerbstätigkeit vollständig aufgegeben wird. Bei einer Vollpensionierung sprechen wir entweder von einer ordentlichen Pensionierung oder einer Frühpensionierung.
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Modelle und Möglichkeiten der Teilpensionierung
Die Teilpensionierung erfreut sich wachsender Beliebtheit. Viele Personen bevorzugen es, ihren Übergang in den Ruhestand flexibler zu gestalten, statt einen abrupten Schnitt zu machen.
Diese Lösung bietet zahlreiche Vorteile, insbesondere für jene, die sich schrittweise aus dem Berufsleben zurückziehen möchten, ohne den vollständigen Verlust des Erwerbseinkommens zu riskieren.
Im Folgenden werden verschiedene Ansätze vorgestellt, die zeigen, wie die Teilpensionierung flexibel und massgeschneidert umgesetzt werden kann. Dabei spielt auch das individuelle Alter eine Rolle – so ist es beispielsweise durchaus möglich, bereits fünf Jahre vor der ordentlichen Pensionierung mit dem ersten Schritt der Teilpensionierung zu starten, wenn dies den persönlichen Bedürfnissen und den Reglementen der Pensionskasse entspricht.
Teilweise in den Ruhestand gehen eröffnet jedoch auch neue Möglichkeiten bei der Pensionsplanung. Sie können durch eine schrittweise Reduktion des Arbeitspensums zum Beispiel weiterhin in die Pensionskasse einzahlen und gleichzeitig erste Kapitalbezüge oder Rentenzahlungen aus der zweiten Säule erhalten. Diese Flexibilität ermöglicht es, den Ruhestand mit einem angepassten Einkommen zu gestalten und gleichzeitig das Risiko zu minimieren, dass die Altersvorsorge nicht ausreicht. Zusätzlich lässt sich so eine individuelle, auf Ihre Lebensumstände abgestimmte Lösung finden, die sowohl Ihre finanziellen Ziele als auch Ihre sozialen Bedürfnisse berücksichtigt.
Teilzeitarbeit und Reduktion des Arbeitspensums
Eine Teilpensionierung geht in der Regel mit einer Reduktion des Arbeitspensums von mindestens 20 % einher. Diese Schwelle markiert häufig den Mindestumfang, ab dem eine Pensionskasse einen Teilbezug von Altersleistungen zulässt. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass der konkrete Prozentsatz sowie die Modalitäten für den Bezug stark vom Reglement der jeweiligen Pensionskasse abhängen. Deshalb empfiehlt sich eine frühzeitige Abklärung mit der Vorsorgeeinrichtung.
Aufgrund des geplanten Teilzeitmodells gilt es, im Rahmen der Pensionsplanung vorgängig sorgfältig zu prüfen, ob ein Teilpensionierungsschritt finanziell tragbar ist. Zudem ist in diesem Zusammenhang auch die Absprache mit dem Arbeitgeber unerlässlich, da eine Reduktion des Pensums nicht bei jedem Unternehmen ohne weiteres möglich ist.
Zur Deckung der Einkommenslücke ist es möglich, eine Teilrente aus der Pensionskasse zu beziehen. Diese kann so ausgestaltet sein, dass Sie parallel zu Ihrem Erwerbseinkommen einen konstanten Mittelzufluss erhalten – eine Lösung, die besonders dann sinnvoll ist, wenn das reduzierte Einkommen nicht mehr zur Deckung der Lebenshaltungskosten ausreicht. In vielen Fällen lässt sich auch ein Kapitalbezug anteilig kombinieren, was zusätzlichen finanziellen Spielraum eröffnet.
Trotz sinkendem Einkommen bleiben Sie weiterhin im Arbeitsprozess integriert und leisten dadurch Beiträge an die AHV und Pensionskasse. Die Teilpensionierung bietet im Vergleich zur vorzeitigen Pensionierung den Vorteil, dass keine AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige entrichtet werden müssen.
Staffelung der Pensionierung in mehreren Schritten
Die Teilpensionierung kann durch eine stufenweise Reduktion des Arbeitspensums in mehreren Phasen erfolgen. Dieses Modell ermöglicht es, den Übergang in die Pensionierung individuell zu gestalten und durch eine passen Pensionsplanung die Steuern sowie weitere finanzielle Vorteile optimal auszuschöpfen. Bei einer solchen Form der Pensionierung kann unter Umständen auch ein Teilbezug des angesparten Vorsorgekapitals erfolgen. Wer sich also die Pensionskasse bei Pensionierung auszahlen lassen möchte, kann dies etappenweise in die Planung einbauen – abhängig vom Reglement der jeweiligen Pensionskasse.
Ein nicht zu unterschätzender Vorteil der Teilpensionierung ist, dass Sie sich schrittweise auf die Pensionierung vorbereiten können. Für viele Arbeitnehmende stellt der abrupte Übergang in die ordentliche Pensionierung eine persönliche Herausforderungen dar.
Kombination mit Frühpensionierung oder Weiterarbeit nach AHV-Alter
Die Teilpension lässt sich flexibel mit anderen Modellen des Altersrückzugs kombinieren – sei es mit einer Frühpensionierung oder einer Weiterbeschäftigung über das ordentliche AHV-Alter hinaus.
Frühpensionierung
Ein vorzeitiger Rückzug aus dem Erwerbsleben ist in der Schweiz grundsätzlich fünf Jahre vor der ordentlichen Pensionierung möglich, also in der Regel ab 60 Jahren.
Je nach Reglement der Pensionskasse kann jedoch auch eine Frühpensionierung mit 58 Jahren möglich sein. Durch den früheren Bezug fällt die Rente der 2. Säule geringer aus, da weniger Beitragsjahre vorhanden sind, das vorhandene Kapital weniger lang verzinst wird und der Umwandlungssatz kleiner ist. Die AHV-Rente kann frühstens zwei Jahre vor der ordentlichen Pensionierung bezogen werden. Dabei ist zu beachten, dass die AHV-Rente bei einem Bezug mit 64 Jahren – also ein Jahr früher – um 6.8% gekürzt wird und bei einem Bezug mit 63 Jahren um 13.6%.
Weiterarbeit nach dem AHV-Alter
Wer über das ordentliche Pensionsalter in der Schweiz hinaus arbeitet, kann mehrfach profitieren. Einerseits besteht die Möglichkeit, die AHV-Rente aufzuschieben, was zu einem Rentenzuschlag führt. Andererseits steht es Rentnerinnen und Rentnern frei, ob sie nach der Pensionierung weiterhin AHV-Beiträge auf Einkommen bis CHF 1’400 pro Monat leisten möchten. Die AHV gewährt einen Freibetrag von CHF 16’800 pro Jahr. Innerhalb dieses Betrags kann frei entschieden werden, ob Beiträge entrichtet werden. Freiwillige AHV-Beiträge nach Pensionierung können unter Umständen zu einer Erhöhung der späteren AHV-Rente führen.
Finanzielle Auswirkungen und Planung
In der Praxis stellen wir bei den Pensionsplanungen immer wieder fest, wie hilfreich es ist, verschiedene Szenarien durchzuspielen, um die individuell passende Lösung zu finden Ob Teilzeitbeschäftigung, weiterarbeiten nach Pensionierung oder eine Kombination aus Beschäftigung nach Pensionierung und Teilpensionierung – viele Wege führen in einen gut geplanten Ruhestand. Wichtig ist dabei, alle Möglichkeiten mit einem Experten zu prüfen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden und die Chancen der neuen Lebensphase optimal zu nutzen.
Eine vorausschauende Planung ist das A und O, wenn es um eine Teilpensionierung geht. Wer sich schrittweise aus dem Berufsleben zurückziehen möchte, sollte frühzeitig die Auswirkungen auf die AHV-Leistungen sowie auf die Bezüge aus der Pensionskasse analysieren. Insbesondere bei einer gestaffelten Pensionierung oder einer Kombination mit Frühpensionierung ist es wichtig, die verschiedenen Szenarien durchzuspielen, um finanzielle Engpässe zu vermeiden. Auch die steuerlichen Konsequenzen sollten nicht unterschätzt werden: Je nach Modell – ob Kapitalbezug oder Rente – kann die Steuerbelastung stark variieren. Eine durchdachte Budgetplanung hilft dabei, langfristig liquide zu bleiben und Überraschungen zu vermeiden.
In der Praxis stellen wir bei den Pensionsplanungen immer wieder fest, wie hilfreich es ist, verschiedene Szenarien durchzuspielen, um die individuell passende Lösung zu finden Ob Teilzeitbeschäftigung, weiterarbeiten nach Pensionierung oder eine Kombination aus Beschäftigung nach Pensionierung und Teilpensionierung – viele Wege führen in einen gut geplanten Ruhestand. Wichtig ist dabei, alle Möglichkeiten mit einem Experten zu prüfen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden und die Chancen der neuen Lebensphase optimal zu nutzen.
Steuervorteile bei der Teilpensionierung
EDurch die Reduktion des Arbeitspensums sinkt das zu versteuernde Einkommen, was direkt zu einer geringeren Steuerlast führen kann.
Ein besonderer Vorteil ergibt sich bei der schrittweisen Teilpensionierung – insbesondere bei der Absicht eines Kapitalbezugs. Durch die gestaffelten Teilpensionierungsschritte erfolgt die Auszahlung der Pensionskassenguthaben nicht in einem einzigen Jahr, sondern verteilt über mehrere Jahre.
In der Schweiz unterliegt der Kapitalbezug aus Vorsorgegeldern der zweiten und dritten Säule der sogenannten Kapitalleistungssteuer. Da diese progressiv ausgestaltet ist, kann es aus steuerlicher Sicht sinnvoll sein, die Kapitalbezüge über mehrere Jahre zu staffeln.
Ein Beispiel:
Ein Ehepaar mit Wohnsitz in Sursee, beide römisch-katholisch, würde bei einer einmaligen Auszahlung der Vorsorgegelder im Jahr 2025 in der Höhe von CHF 900’000.– eine Kapitalleistungssteuer von CHF 65’253.– bezahlen. Wird der Kapitalbezug hingegen auf drei Jahre verteilt, also je CHF 300’000.– in den Jahren 2025, 2026 und 2027, beträgt die kumulierte Steuerlast lediglich CHF 56’980.–.
Allein durch die gestaffelte Auszahlung im Rahmen der Teilpensionierung könnten in diesem Fall CHF 8’273.– an Kapitalleistungssteuern eingespart werden.
Zudem dürfen Teilpensionierte weiterhin in die gebundene Vorsorge (Säule 3a) einzahlen. Dadurch entstehen zusätzliche Abzugsmöglichkeiten vom steuerbaren Einkommen. Ein Pluspunkt, den es unbedingt zu nutzen gilt. Mehr zu den aktuellen Beitragslimiten erfahren Sie im Beitrag Maximalbeitrag Säule 3a 2025.
Für wen ist die Teilpensionierung geeignet
Die Teilpensionierung bietet sich besonders für Personen an, die ihren Übergang in den Ruhestand individuell und flexibel gestalten möchten. Sie eignet sich für Menschen, die den Arbeitsalltag nicht abrupt hinter sich lassen, sondern schrittweise reduzieren wollen – sei es aus sozialen, persönlichen, finanziellen oder gesundheitlichen Gründen.
Zielgruppen im Überblick:
• Berufstätige, die weiterhin aktiv bleiben möchten und dabei soziale Kontakte sowie die berufliche Identität erhalten wollen
• Personen mit einer soliden finanziellen Grundlage, die auf ein volles Erwerbseinkommen teilweise verzichten können
• Menschen, für die Freizeitgestaltung oder familiäre Verpflichtungen zunehmend wichtiger werden
• Arbeitnehmer mit gesundheitlichen Einschränkungen oder erhöhtem Stresslevel, die ihre Arbeitsbelastung gezielt senken wollen
Anpassung an die Lebenssituation:
Die Teilpensionierung ist besonders dann sinnvoll, wenn individuelle Lebensumstände – wie ein Pflegefall in der Familie oder der Wunsch nach mehr Lebensqualität – eine Reduktion des Arbeitspensums nahelegen. Sie erlaubt es, persönliche Prioritäten neu zu setzen und gleichzeitig finanziell abgesichert zu bleiben.
Auch die Frage „Wie viel darf ich noch arbeiten nach der Pensionierung in der Schweiz?“ spielt dabei eine zentrale Rolle. Die Antwort hängt vom gewählten Teilzeitmodell, den gesetzlichen Regelungen und dem Reglement der jeweiligen Pensionskasse ab – in der Regel ist eine Arbeitszeitreduktion von mindestens 20 % erforderlich, um eine Teilpensionierung zu ermöglichen. Wie im Beitrag bereits erwähnt kennt die AHV für die Pensionierten einen Freibetrag von CHF 16’800.– pro Jahr und pro Arbeitgeber. Wer also nach der Pensionierung noch arbeiten möchte, aber keine Beiträge an die AHV leisten möchte, kann sich an diesen Freibeträgen orientieren.
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