Vorlage Testament
Alles, was Sie wissen sollten inkl. Checkliste
In der Schweiz regeln das Zivilgesetzbuch (ZGB) und das Schweizerische Erbrecht die Vorschriften bezüglich des Testaments und der Formvorschriften. Das Testament ist ein rechtsgültiges Dokument, das den letzten Willen einer Person hinsichtlich der Verteilung ihres Vermögens nach ihrem Ableben festlegt.
Es gibt verschiedene Arten von Testamenten in der Schweiz:
Eigenhändiges Testament:
Diese Art von Testament ist die einfachste und kostengünstigste Variante. Es wird komplett von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben. Es ist nicht notwendig, das Testament von einem Notar oder Zeugen beurkunden zu lassen. Es ist jedoch ratsam, das eigenhändige Testament an einem sicheren Ort aufzubewahren und Vertrauenspersonen über dessen Existenz zu informieren.
Öffentliches Testament
Diese Form des Testaments wird vor einem Notar oder einer Notarin erstellt und in Anwesenheit von zwei Zeugen unterzeichnet. Der Notar oder die Notarin übernimmt die Aufgabe, das Testament zu beurkunden und sicher aufzubewahren. Das öffentliche Testament bietet den Vorteil, dass es schwerer anzufechten ist als ein eigenhändiges Testament.
Nottestament
Ein Nottestament kann in einer akuten Gefahrensituation erstellt werden, wenn keine Möglichkeit besteht, ein eigenhändiges oder öffentliches Testament zu verfassen. Es kann mündlich vor zwei Zeugen abgegeben werden und muss innerhalb von drei Monaten schriftlich niedergelegt werden, um seine Gültigkeit zu behalten.
Renten- oder Kapitalbezug
›
Betreuung Versicherungen
›
Schadenmeldungen Versicherungen
›
Kontaktformular
Lass uns deine Fragen besprechen
Location
Industriestrasse 16, 6210 Sursee
E-Mail Adresse
info@tria-consulting.ch
Telefon
031 819 26 26