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Vorsorgeauftrag

Alles, was Sie wissen sollten inkl. Checkliste

Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung.

Stellen Sie sich vor, dass Sie gerade Ihre Kinder zur Schule gebracht haben und sich nun gestresst auf den Weg zur Arbeit machen. Den Bus, welcher in einer Minute losfährt, müssen Sie unbedingt noch erwischen. Das Letzte, was Sie beim Überqueren der Strasse wahrnehmen, ist das dröhnende Hupen eines Fahrzeugs. Schlagartig hat sich Ihr Leben auf den Kopf gestellt. Möglicherweise kennen auch Sie jemanden, der ein solches oder ähnliches Ereignis erlebt hat. Unvorhersehbare Ereignisse wie dieses können uns jederzeit treffen. Allein im Jahr 2020 gab es in der Schweiz gemäss Bundesamt für Statistik rund 16’800 Verkehrsunfälle mit Personenschäden. Nicht zu vernachlässigen sind Schicksalsschläge, welche auf Krankheiten und gesundheitliche Schäden zurückzuführen sind. In der Schweiz erleidet beispielsweise alle 32 Minuten eine Person einen Hirnschlag (Swissneuro.ch). Krankheiten und Unfälle sind nicht zu vermeiden. Genau aus diesem Grund macht es Sinn, für solche Fälle vorzusorgen. 

Ohne Vorsorgeauftrag werden Ihre Angelegenheiten bei Urteilsunfähigkeit durch die Kinder- und Erwachsenen-Schutzbehörde KESB vertreten.

Was ist eigentlich ein Vorsorgeauftrag? Weshalb ist er so wichtig?

Er dient dazu, die Betreuung und Verwaltung des Vermögens, sowie die Vertretung bei Rechtsgeschäften, in vertrauten Händen (z.B. Ehepartner oder Kinder) zu wissen. Wissen die beauftragten Personen, welche Entscheidungen Sie treffen möchten? Kennen diese Ihre Wünsche, wenn Sie sie selbst nicht mehr äussern können? In diesem Schriftstück bestimmen Sie, wer Sie betreut, wenn Sie nicht mehr handlungsfähig sind. Es kann auch festgelegt werden, wer Sie in einem solchen Fall vertritt und Ihr Vermögen verwaltet. Für komplexe Rechtsgeschäfte, die beispielsweise Erbschaften, Liegenschaften oder Hypotheken betreffen, können im Vorsorgeauftrag spezielle Ermächtigungen erteilt werden. Optimalerweise wird eine zweite Person als Ersatzperson bestimmt. Wichtig ist, dass die zwei Personen gefragt werden, ob sie bereit wären, diesen Auftrag nach Ihren Vorstellungen anzunehmen.

Damit verbunden, und genauso wichtig, ist die «Patientenverfügung». Bei dieser wird für den Fall vorgesorgt, dass man über medizinische Massnahmen nicht mehr selbst entscheiden kann. Gleichzeitig stellt sie eine grosse Entlastung für Ihre Angehörigen dar, die schwierige Entscheidungen zu Ihrem Wohl nicht selbst treffen müssen. Zusätzlich können Sie in der Patientenverfügung auch Ihren Willen bezüglich Organspende äussern.

Der Vorsorgeauftrag muss von Anfang bis Ende handschriftlich verfasst und unterzeichnet oder von einer Urkundsperson beurkundet werden. Die Patientenverfügung muss nicht handschriftlich abgefasst werden, es genügen Datum und Unterschrift, damit sie gültig ist. Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung – Zwei Formulare, welche es Ihnen und Ihren Liebsten einfacher machen, wenn das Leben nicht so läuft wie geplant.

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